Die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2009 gilt seit dem 1. Oktober 2009. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Dementsprechend wurden die U-Wert-Anforderungen (Wärmedurchgangskoeffizient) bei Sanierung oder Modernisierung von Wohngebäuden erhöht.
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EnEV 2007
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EnEV 2009
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Steildach
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0,30
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0,24
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Flachdach
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0,25
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0,20
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W
m2xK
Bisher galt für das Dach: wenn im Rahmen einer Sanierung oder Modernisierung mehr als 20 Prozent der Gesamtfläche erneuert werden, muss die EnEV umgesetzt werden.
Neu ist zum einen, dass die Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteilfläche in Verhältnis gesetzt wird, und nicht zur gesamten Bauteilfläche mit gleicher Orientierung (EnEV 2007). Zum anderen muss mit der Fassung von 2009 die Umsetzung der EnEV bereits ab einer Erneuerung von 10 Prozent der Fläche erfolgen.
Werden künftig mehr als zehn Prozent der Fläche erneuert und somit an die gültige EnEV angepasst, so muss dies in der sogenannten Unternehmererklärung dokumentiert werden, welche vom Fachhandwerker zu unterzeichnen ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Baubehörden stichprobenartig überprüfen sollen, ob die Anpassungen an die gültige EnEV auch tatsächlich erfolgt sind.
Bei Zuwiderhandlungen werden empfindliche Bußgelder fällig (bis zu 50.000 €).
Die Dämmung der wärmeabgebenden Gebäudehülle ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Mittelpunkt des Bauwesens gerückt – mit der EnEV 2009 steht sie im Mittelpunkt.
Dämmarten und Dämmmaterialien gibt es inzwischen in den verschiedensten Ausführungen, jedoch müssen diese den U-Wert-Anforderungen, vor allem im Hinblick auf konstruktive Gegebenheiten ihres Daches, gerecht werden.
Grundsätzlich unterscheidet man heutzutage zwischen Auf- und Zwischensparrendämmung.
Wie der Name es bereits verrät, befindet sich die Wärmedämmung dabei zum einem zwischen den Sparren (Balken) und zum anderen auf dem Sparren (Balken).
Die Aufsparrendämmung bietet eine durchgehende, homogene Dämmschicht, wobei die Zwischensparrendämmung immer wieder von den Sparren bzw. anderen Bauteilen der Dachkonstruktion unterbrochen wird. Gerade bei Sanierungen von Altbauten (keine vollkantigen und gleichmäßigen Sparren) ist dadurch eine wärmebrückenfreie Verlegung nur schwer zu realisieren.
Weiterhin kann sich die luftdichte und wärmebrückenfreie Anbindung der Randbereiche (Mauerwerk, Traufe) an die Dämmschicht aufgrund konstruktiver Gegebenheiten sehr schwierig gestalten.